Sie stoßen in Ihrem Revier auf eine oder mehrere tot aufgefundene Stockenten. Welche Maßnahme ist korrekt?
Ich melde den Fund lediglich dem zuständigen Jagdbeirat und belasse die Tierkörper an Ort und Stelle, da eine Beprobung bei Stockenten nicht vorgesehen ist.
Die Tierkörper werden im Rahmen des passiven AI-Monitorings bei Wildvögeln an die zuständige Landesuntersuchungsanstalt oder das Lebensmittelüberwachungs-/Veterinäramt eingesandt, damit ein möglicher Befall mit Aviärer Influenza (Vogelgrippe) abgeklärt werden kann.
Da ich Aviäre Influenza (Vogelgrippe) als Ursache vermute, vergrabe ich die Tierkörper in einer Tiefe von mindestens 80 cm, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Stockenten können grundsätzlich nicht an Aviärer Influenza (Vogelgrippe) erkranken, weshalb ich die Stücke bedenkenlos als Fallwild aufnehmen darf.