Ein Keiler weist beim Erlegen einen ausgeprägten Geschlechtsgeruch auf. Wie ist die Genusstauglichkeit des Wildbrets zu beurteilen?
Ja, das Wildbret ist genusstauglich, sofern es für mindestens 2 Monate bei minus 18°C eingefroren wird.
Ja, das Wildbret ist genusstauglich, wenn beim Aufbrechen weder Kurzwildbret noch Samenstränge beschädigt wurden.
Nach aktuellem wissenschaftlichem Erkenntnisstand ist das Wildbret nicht genusstauglich.
Ja, das Wildbret ist genusstauglich, sofern es unmittelbar nach dem Erlegen fachgerecht und zügig aufgebrochen wurde.