Was bezweckt die Hege im Sinne des Jagdrechts?
Überhöhte Schwarzwildbestände mithilfe verbindlicher Abschusspläne gezielt zu reduzieren
Die Herbeiführung und Bewahrung eines gesunden sowie artenreichen Wildbestandes in einer angemessenen Anzahl, also einer für die Umwelt verträglichen Wilddichte
Die wirtschaftliche Nutzung des Wildes durch eine systematische Steigerung der Wildbestände in ertragreichen Revieren zu fördern
Vom Aussterben bedrohte Tierarten, die nicht dem Jagdrecht unterliegen, durch hegerische Maßnahmen zu erhalten und zu schützen