Was ist einem Inhaber eines Jugendjagdscheins bei der Jagdausübung ausdrücklich nicht gestattet?
Keinerlei Einschränkungen, da er die Jägerprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Die Ausübung der Nachtjagd auf Schwarzwild ist ihm untersagt.
Die eigenständige Jagd auf Schalenwild ohne Begleitung eines erfahrenen Jägers ist ihm verboten.
Mit dem Jugendjagdschein ist es nicht erlaubt, an Gesellschaftsjagden als Schütze teilzunehmen.