Welche Wildart unterliegt in Sachsen der gesetzlichen Abschussplanpflicht?
Schalenwild mit Ausnahme von Rehwild und Schwarzwild
Nur Rehwild und Schwarzwild als Hauptvertreter des Schalenwildes
Sämtliches Schalenwild ohne Ausnahme
Schalenwild sowie zusätzlich Wildkaninchen und Fasane