Wie ist die jagdrechtliche Stellung von Waschbär und Marderhund als Neozoen im Freistaat Sachsen geregelt?
Beide Arten sind im Freistaat Sachsen nicht dem Jagdrecht unterstellt.
Eine Bejagung ist im Freistaat Sachsen erst nach ausdrücklicher Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde zulässig.
Beide Arten fallen zwar unter das Jagdrecht, unterliegen jedoch ganzjähriger Schonzeit im Freistaat Sachsen.
Beide Arten unterliegen im Freistaat Sachsen dem Jagdrecht.