Welche Regelung gilt für das Mitführen von Jahres-, Tages- oder Falknerjagdschein bei der Jagdausübung?
Der Jagdschein muss bei jeder Jagdausübung stets mitgeführt werden.
Eine Mitführpflicht besteht ausschließlich bei Gesellschaftsjagden.
Das Mitführen des Jagdscheins ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Der Jagdschein muss nur mitgeführt werden, wenn die Jagd in einem fremden Jagdbezirk ausgeübt wird.