Wie ist die Abschussplanung für Schwarzwild in Sachsen gesetzlich geregelt?
Eine Abschussplanung für Schwarzwild ist in Sachsen dann vorgeschrieben, wenn in drei aufeinanderfolgenden Jahren erhebliche Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen nachgewiesen wurden.
Für Schwarzwild existiert in Sachsen keine Pflicht zur Abschussplanung.
Eine Pflicht zur Abschussplanung entsteht, sobald der Anteil landwirtschaftlicher Nutzfläche im Jagdbezirk die Grenze von 50 % überschreitet.
Haben sich mehrere Jagdbezirke zur gemeinsamen Hege von Schwarzwild in einer Hegegemeinschaft zusammengeschlossen, sind diese zur Erstellung eines Abschussplans verpflichtet.