Unter welchen Umständen ist ein Jäger verpflichtet, Wild außerhalb der regulären Jagdzeit zu erlegen?
Mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der zuständigen Jagdbehörde im Einzelfall
Wenn erhebliche Wildschäden in der Land- oder Forstwirtschaft nachgewiesen werden können
Er ist dazu verpflichtet, wenn das Wild aus Tierschutzgründen als schwerkrank einzustufen ist
Während der Schonzeit gilt für sämtliche Wildarten ein absolutes Abschussverbot ohne jede Ausnahme