Was versteht man im jagdrechtlichen Sinne unter dem Begriff der Wildfolge?
Das Übertreten von krank geschossenem oder schwerkrankem Wild in einen benachbarten Jagdbezirk sowie die anschließende Nachsuche und Verfolgung dieses Wildes.
Die festgelegte Reihenfolge, in der Wild ein Gebiet verlässt oder betritt.
Die Abfolge, in der flüchtendes Wild in einen Waldbestand einwechselt.
Das Recht des Jagdpächters, bei einem Wildwechsel die Jagdausübung auf benachbarte Flächen vorübergehend auszudehnen.