Unter welcher Voraussetzung ist das Füttern von Wild jagdrechtlich zulässig und geboten?
Ausschließlich in Notzeiten, wenn das Wild ohne Zufütterung in seinem Bestand gefährdet wäre
Ganzjährig, um hohe Wildbretgewichte und qualitativ hochwertige Trophäen zu erzielen
Eine Wildfütterung ist nach dem Sächsischen Jagdgesetz grundsätzlich und ausnahmslos verboten
In den Wintermonaten generell, unabhängig vom tatsächlichen Nahrungsangebot im Revier