Welche rechtliche Bedeutung hat der Begriff 'Jägernotweg' im Jagdrecht?
Es handelt sich um einen behördlich festgelegten Zugangsweg zum Jagdbezirk, wenn keine öffentlichen Wege dorthin vorhanden sind.
Den Weg, den sich ein Jäger beim Bergungsvorgang einer starken Sau durch das Dickicht freischlägt
Den Fluchtweg, den ein verletzter Jäger nach einem Jagdunfall bis zur nächsten Hilfestelle zurücklegt
Einen gesetzlich geregelten Ausweichpfad, den ein Jäger bei der Nachsuche auf Schwarzwild benutzen darf