Darf Schalenwild grundsätzlich mit einem Flintenlaufgeschoss bejagt werden?
Ja, das ist erlaubt.
Ausschließlich bei der Bejagung von Schwarzwild ist dies gestattet.
Nur im Rahmen von Drückjagden und Treibjagden ist der Einsatz zulässig.
Nein, das ist generell verboten.