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Wo dürfen
Waffen
ohne
waffenrechtliche Erlaubnis
geführt werden?
Erklärung
Musterantwort
Das
Führen
von
Schusswaffen
außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des
befriedeten
Besitztums ist erlaubnispflichtig.
Ausgenommen sind
Schusswaffen
mit PTB-Zeichen
(kleiner Waffenschein
erforderlich) oder freie
Waffen
(z.B. Schreckschusswaffen bei Notwehr
/Nothilfe).
Waffen
mit einer Bewegungsenergie der
Geschosse
von maximal 7,5 Joule (Kennzeichnung
'F im Fünfeck')
dürfen
befriedet
besessen, aber nicht geführt werden.
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