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Wie sind
Kurzwaffen
nach aktuellem
Waffengesetz
aufzubewahren?
Erklärung
Musterantwort
Aufbewahrung
in zertifizierten
Sicherheitsbehältnissen
gemäß § 13 AWaffV (Regelfall Widerstandsgrad 0 oder 1 nach DIN
/EN 1143-1).
Die
Waffen
müssen ungeladen sein.
Schlüssel oder Code müssen vor unberechtigtem Zugriff
besonders geschützt
werden.
Gemäß § 13 Abs. 4 WaffG ist die gemeinsame Lagerung von
Waffen
und
Munition
im selben Behältnis zulässig.
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