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Welche Anforderungen
gelten
für
Schalldämpfer
für
Langwaffen
in Schleswig-Holstein?
Erklärung
Musterantwort
Schalldämpfer
sind für
Langwaffen
zur
Jagd
zugelassen.
Erwerb
gemäß WaffG mit gültigem
Jagdschein
ohne
Voreintrag
möglich.
Innerhalb von zwei Wochen nach
Erwerb
ist der
Schalldämpfer
bei der zuständigen Waffenbehörde anzumelden und in die
WBK
eintragen zu lassen.
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