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Darf ein
Jäger
einem angefahrenen
Stück
Wild
in einem fremden
Revier
den
Fangschuss
antragen
?
Erklärung
Musterantwort
Ja, dies ist zulässig und geboten, sofern es sich um eine Tierschutzmaßnahme zur Vermeidung von Qualen handelt
(Notstand
gemäß § 34 StGB).
Der Revierinhaber des fremden
Jagdbezirks
ist jedoch unverzüglich über das erlegte
Wild
zu benachrichtigen, da ihm das
Aneignungsrecht
zusteht.
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