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Unter welchen Voraussetzungen dürfen
Langwaffen
an andere
Jäger
ausgeliehen werden?
Erklärung
Musterantwort
Gemäß § 12 WaffG darf der Entleiher die
Waffe
nur vorübergehend (bis zu einem Monat) zu einem vom
Bedürfnis
umfassten Zweck
(Jagd,
Schießsport) ausleihen.
Der Entleiher muss Inhaber eines gültigen
Jagdscheins
sein.
Eine schriftliche Bescheinigung über die
Leihe
(Name und Anschrift des Überlassers und Entleihers, Datum sowie Angaben zur
Waffe)
ist während der
Leihe
mitzuführen.
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