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574
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Ist
Wildschaden
durch
Wild
in
befriedeten Bezirken
ersatzpflichtig
?
Erklärung
Musterantwort
Nein, eine
Wildschadensersatzpflicht
nach § 29 BJagdG besteht nur in
Jagdbezirken
.
In
befriedeten Bezirken
ruht die
Jagd
, weshalb dort grundsätzlich kein Anspruch auf
Wildschadensersatz
gegen den
Jagdausübungsberechtigten
besteht.
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