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Welchen Tatbestand erfüllt ein Verkehrsteilnehmer, der
Fallwild
unerlaubt mitnimmt?
Erklärung
Musterantwort
Die
Mitnahme
stellt eine
Jagdwilderei
gemäß § 292 StGB dar, da das
Aneignungsrecht
beim
Jagdausübungsberechtigten
liegt.
Zudem kann ein Verstoß gegen landesrechtliche Meldepflichten (z.B. LJagdG SH) bei Wildunfällen
vorliegen
.
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