Welche dieser Aussagen treffen auf Flintenlaufgeschosse zu?
Sie können aus Flintenläufen mit jeder Würgebohrung verschossen werden
Patronen mit Flintenlaufgeschoss sind meldepflichtig
Flintenlaufgeschosse sind bei uns für die Jagd auf Schwarzwild erlaubt
Sie könnten bei einer genehmigten Nachsuche z. B. auf Rotwild verwendet werden