Welche Aussagen treffen auf eine Ablenkfütterung zu?
Sie ist jagdlich einer Kirrung gleichgestellt.
Sie soll das Wild ganzjährig mit artgemäßem Futter versorgen.
Sie dient der Absenkung von Wildschäden.
Sie ist in Thüringen unter anderem zur Lenkung wild lebender Entenarten zugelassen.
Bei der Ablenkfütterung darf in Thüringen lediglich Getreide vorlegt werden.
Die Ablenkfütterung ist in Thüringen nur in Notzeiten zulässig.