Welche Aussagen zum Schalldämpfer sind korrekt?
Sie dürfen pro Jagdlangwaffe nur einen Schalldämpfer besitzen.
Nach Anbringen des Mündungsgewindes muss die Jagdlangwaffe neu beschossen werden.
Beim Transport muss der Schalldämpfer von der Waffe räumlich getrennt, in einem Futteral mit Vorhängeschlösschen verwahrt werden.
Die Jagdlangwaffe kann mit montiertem Schalldämpfer transportiert werden.
Die individuelle Nummer des Schalldämpfers wird sowohl in die Waffenbesitzkarte als auch in den Jagdschein im Abschnitt "Bemerkungen" eingetragen.
Schalldämpfer werden vom Waffenrecht gar nicht erfasst.