Dürfen Sie während einer Gesellschaftsjagd einem anderen Jäger mit Schrotpatronen aushelfen?
Nur mit Zustimmung des Jagdleiters.
Ja.
Nein.
Ja, aber nur bei Abschluss einer Überlassungsvereinbarung.
Ja, aber nur, wenn beim anderen Jäger eine Langwaffe des entsprechenden Schrotkalibers in der Waffenbesitzkarte eingetragen ist.