Benötigt der Inhaber eines gültigen Jagdscheins zum Erwerb der ersten Langwaffe eine Waffenbesitzkarte?
Ja.
Nein.
Nein, es sei denn, die Langwaffe ist kürzer als 60 Zentimeter.
Ja, aber nur für den Erwerb von Büchsen und kombinierten Waffen.
Ja, wenn der Jagdscheininhaber älter als 18, aber jünger als 21 Jahre ist.