Wem dürfen erlaubnispflichtige Langwaffen vorübergehend überlassen werden?
Dem Mitglied eines Schützenvereins.
Einem befreundeten Polizeibeamten.
Dem Ehepartner.
Einem Waffenhändler.
Einem Jäger mit gültigem Jagdschein und Waffenbesitzkarte (WBK).
Einem Sportschützen, der Inhaber einer Waffenbesitzkarte (WBK) ist.