Was ist richtig? Der gültige Jagdschein ersetzt nach dem Waffengesetz ...
beim Erwerb einer jagdlich zulässigen Langwaffe die Voreintragung in der Waffenbesitzkarte.
die Munitionserwerbsberechtigung für Langwaffenmunition.
die Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen auf öffentlichen Veranstaltungen.
die Munitionserwerbsberechtigung für Kurzwaffenmunition.
immer eine Schießerlaubnis.