Ein Jagdscheininhaber hat auf seiner Waffenbesitzkarte nur eine Flinte im Kaliber 16/70 eingetragen. Darf er auch Schrotpatronen mit einem anderen Kaliber erwerben?
Ja, aber nur, wenn er eine in der Waffenbesitzkarte eingetragene Erwerbsberechtigung besitzt.
Ja, aber nur im Kaliber 16/65 und 16/67,5.
Nein, er darf nur Munition für das eingetragene Kaliber erwerben.
Ja.
Ja, aber nur im Kaliber 16 oder kleiner.