Welche Aussagen finden Sie in der Unfallverhütungsvorschrift Jagd?
Bei einer mit besonderen Gefahren verbundenen Jagdausübung ist ein Begleiter zur Hilfeleistung mitzunehmen.
Bei der Ansitzjagd muss aus Sicherheitsgründen grundsätzlich ein Jagdbegleiter mit auf der jagdlichen Einrichtung sitzen.
Bei der Pirsch in flachem Gelände muss aus Sicherheitsgründen ein Jagdbegleiter anwesend sein.
Kinder dürfen bei der Jagdausübung grundsätzlich nicht anwesend sein.
Beim Schießen ist geeigneter Gehörschutz zu tragen.
Eine gestochene Waffe sollte sofort gesichert und entstochen werden, falls der Schuss nicht abgegeben wurde.