Ein Jagdbezirksinhaber findet in seinem Jagdbezirk einen verendeten Uhu. Darf er ihn sich aneignen und für private Zwecke präparieren lassen?
Ja.
Nein.
Ja, aber nur zur Hüttenjagd.
Ja, aber nur mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde.
Ja, aber nur mit Zustimmung der obersten Jagdbehörde.
Nein, denn Uhus gehören gemäß FFH-Richtlinie zu den streng geschützten Arten.