Wem gehören wildlebende Tiere?
Grundsätzlich dem Eigentümer von Grund und Boden, auf dem sich das Wild befindet. Das Eigentum wird aber in der Regel durch Verpachtung an den Jagdpächter übertragen.
Der zuständigen Jagdgenossenschaft.
Dem Jagdaufseher.
Dem Inhaber des Jagdrechts.
Dem Inhaber des Jagdausübungsrechts.
Niemandem. Wild ist herrenlos.