Was ist richtig? Ordnungswidrig laut Bundesjagdgesetz handelt, wer ...
als Jugendjagdscheininhaber ohne Begleitperson die Jagd ausübt.
als Jagdausübungsberechtigter das Auftreten einer Wildseuche nicht unverzüglich der zuständigen Behörde anzeigt.
zur Aufzucht der Jungen benötigte Elterntiere erlegt.
Schlingen jeder Art, in denen sich Wild fangen kann, herstellt, feilbietet, erwirbt oder aufstellt.
Wild erlegt, dessen Bestand bedroht erscheint und dessen Abschuss deshalb verboten ist.
Fanggeräte verwendet, die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten.