Welche Aufgaben hat die "kundige Person"?
Vom Erleger Erkenntnisse über das Verhalten des Stückes vor dem Schuss einholen.
Den Wildkörper auf bedenkliche Merkmale untersuchen.
Die Entscheidung treffen, ob Wildbret bedenkenlos verwertet werden kann.
Bei Vorliegen bedenklicher Merkmale die Fleischuntersuchung durchführen.
Die Vermarktung des Wildbrets übernehmen.