Welche Voraussetzung muss vorliegen, damit das Sammeln von Abwurfstangen keine Wilderei ist?
Der Sammler von Abwurfstangen muss im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten sein.
Der Sammler von Abwurfstangen muss im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis der unteren Jagdbehörde sein.
Der Sammler von Abwurfstangen muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein.