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In welche Gruppen unterteilt das Bundesjagdgesetz die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten?
B
Schalenwild, Raubwild, Raubzeug und Wasserwild
C
Haarwild und Federwild mit Zuordnung zum Schalenwild sowie zum Hoch- und Niederwild
In welche Gruppen unterteilt das Bundesjagdgesetz die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten?
Schalenwild, Raubwild, Raubzeug und Wasserwild
Haarwild und Federwild mit Zuordnung zum Schalenwild sowie zum Hoch- und Niederwild