In welche Gruppen unterteilt das Bundesjagdgesetz die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten?
Cerviden, Boviden und Vögel
Schalenwild, Raubwild, Raubzeug und Wasserwild
Haarwild und Federwild mit Zuordnung zum Schalenwild sowie zum Hoch- und Niederwild