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Ist ein Jagdausübender berechtigt, einem Stück Wild, das krankgeschossen in den benachbarten Jagdbezirk wechselt und in Sicht- und Schussweite verbleibt, den Fangschuss anzutragen und es zu versorgen.
Ist ein Jagdausübender berechtigt, einem Stück Wild, das krankgeschossen in den benachbarten Jagdbezirk wechselt und in Sicht- und Schussweite verbleibt, den Fangschuss anzutragen und es zu versorgen.