Waidwissen logo
Waidwissen
Lernplan
Bibliothek
Lexikon
Hubi
Fragen
Lernkarten
Auswertung
Shop
Jetzt kostenlos testenLogin
Login

Welche Futtermittel dürfen in Baden-Württemberg für die Kirrung von wiederkäuendem Schalenwild verwendet werden?

Baden-Württemberg

Antwort anzeigen

Für die Kirrung sind ausschließlich folgende Futtermittel zulässig:

  • Heu
  • Grünfuttersilage
  • Rüben
  • Heimisches Frisch- und Fallobst
  • Heimischer Obsttrester
  • Rosskastanien
  • Hafer als Beimischung (maximal 10 Volumenprozent)
Baden-Württemberg

Frage anzeigen