Welche Wildarten dürfen in Mecklenburg-Vorpommern zur Nachtzeit bejagt werden?
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In Mecklenburg-Vorpommern dürfen zur Nachtzeit Rot- und Damwild (vom 1. Oktober bis 31. Januar), sowie Schwarzwild, Raubwild und Nutria mit Nachtsichtgeräten gejagt werden.
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