Wann ist der Jagdausübungsberechtigte für die Haftung von Wildschäden in seinem Jagdgebiet in Vorarlberg ausgenommen?
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In Vorarlberg haftet der Jagdnutzungsberechtigte nur für Schäden durch Schalenwild, Hasen und Dachse – alle anderen Wildarten begründen keine Haftung.
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