Aufgrund der Wetterlage haben Sie das Gefühl, das in Ihrem in Sachsen muss gefüttert werden.Ist dies für zulässig? Falls ja, in welchem Zeitraum?

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Die von in Sachsen ist ohne behördliche Genehmigung nur während der zulässig. Vom 1. April bis zum 31. Oktober darf nur mit einer Genehmigung der unteren gefüttert werden.

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