Aufgrund der Wetterlage haben Sie das Gefühl, das Wild in Ihrem Revier in Sachsen muss gefüttert werden.Ist dies für Rotwild zulässig? Falls ja, in welchem Zeitraum?
Sachsen
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Die Fütterung von Rotwild in Sachsen ist ohne behördliche Genehmigung nur während der Notzeit zulässig. Vom 1. April bis zum 31. Oktober darf Rotwild nur mit einer Genehmigung der unteren Jagdbehörde gefüttert werden.