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Welche Personen sind gemäß § 25 BJagdG
jagdschutzberechtigt
?
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Jagdausübungsberechtigte
(mit gültigem
Jagdschein)
Bestätigte
Jagdaufseher
durch die
zuständige Behörde
Polizeibeamte Ein
Jagderlaubnisschein
allein berechtigt nicht zur Ausübung des Jagdschutzes.
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