Welche Regelungen gelten in Salzburg für den Verfall von Gegenständen bei Verwaltungsübertretungen?
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In Salzburg können Gegenstände, die bei Verwaltungsübertretungen benutzt oder erbeutet wurden, für verfallen erklärt und eingezogen werden. Es wird unterschieden zwischen:
Verfall bei bestimmten Verstößen:
Einziehung von zur Tatbegehung bestimmten Gegenständen ist zusätzlich möglich.
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