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Welche Regelungen gelten in Salzburg für den Verfall von Gegenständen bei Verwaltungsübertretungen?

Salzburg (Österreich)

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In Salzburg können Gegenstände, die bei Verwaltungsübertretungen benutzt oder erbeutet wurden, für verfallen erklärt und eingezogen werden. Es wird unterschieden zwischen:

Verfall bei bestimmten Verstößen:

  • Künstliches Licht und verbotene Waffen und Munition
  • Fangen ohne Bewilligung oder mit verbotenen Mitteln
  • Unzulässige Fallen und Abzugeisen
  • Unbefugtes Betreten mit Waffen und Geräten
  • Zwingender Trophäenverfall bei Schonzeitverstößen
  • Kann-Bestimmung für Trophäen bei Abschussplanverstößen
  • Zwingender Verfall bei widerrechtlicher Haltung von Greifvögeln und Eulen

Einziehung von zur Tatbegehung bestimmten Gegenständen ist zusätzlich möglich.

Salzburg (Österreich)

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