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Aufgrund der Wetterlage haben Sie das Gefühl, das Wild in Ihrem Revier in Schleswig-Holstein muss gefüttert werden.Ist dies für Schwarzwild zulässig? Falls ja, in welchem Zeitraum?

Schleswig-Holstein

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Die Fütterung von Schwarzwild ist in Schleswig-Holstein grundsätzlich verboten. Ausnahmen können jedoch in Notzeiten, z.B. bei lang andauernden vereisten oder hohen Schneelagen, von der Jagdbehörde genehmigt werden.

Schleswig-Holstein

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