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Was ist der Allgemeine Schutz nach Bundesnaturschutzgesetz?

Nennen Sie einige Tiere, die dazu gehören.

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Allgemeiner Schutz

allgemein geschützt

Der allgemeine Schutz ist im Bundesnaturschutzgesetz die niedrigste Schutzkategorie. Alle Pflanzen und Tieren haben grundsätzlich diesen Schutz. Daraus ergeben sich folgende Regeln:

  • Vernünftiger Grund: Für den Zugriff auf Tiere oder die Entnahme von Pflanzen muss immer ein vernünftiger Grund vorliegen. Das bedeutet, dass eine mutwillige oder grundlose Störung, Verletzung oder Entnahme gesetzlich verboten ist.
  • Beispiele für Tiere mit allgemeinem Schutz:
    • Haus- und Feldmaus
    • Wanderratte
    • Invasive Arten: Bisam, Nutria und Waschbär

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