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Welche Vorschriften zum Artenschutz kennen Sie neben den Schutzkategorien?

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  • Tiere sollen während der Brutzeit und Hauptwachstumszeit im Frühjahr und im Sommer nicht gestört werden
    • Verbot Hecken, Bäume oder Röhrichte vom 1. März bis zum 30. September zu beschneiden
    • Keine Ausbildung von Jagdhunden in der Wasserarbeit im Frühjahr
  • Entnahme von 'Straußblumen', Früchten und Pilzen in geringem Maße ist erlaubt
    • Gilt für Pflanzen, die dem allgemeinen Schutz unterliegen
    • Pflanzen, die dem besonderen Schutz unterliegen, dürfen nicht gepflückt werden

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