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Welche tot aufgefundenen Greifvögel und Eulen darf sich der Jagdausübungsberechtigte aneignen?

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  • Greifvögel: Zählen zum Wild und unterliegen somit dem Aneignungsrecht des Jagdausübungsberechtigten.
  • Eulen: haben den strengen Schutzstatus (Naturschutzgesetz) und dürfen nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde angeeignet werden.

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