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Was bedeutet „Führen“ im Sinne des Waffengesetzes?

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"Führen" im Sinne des Waffengesetzes

Führen

Das Führen einer Waffe nach dem Waffengesetz (WaffG) bedeutet, dass eine Schusswaffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder eines befriedeten Besitztums tatsächlich mit sich geführt wird – also unmittelbar zugriffsbereit ist.

  • Erlaubnis: Erfordert einen Waffenschein.
  • Ausnahme: Jäger dürfen im Rahmen der Jagdausübung ihre Waffe ohne Waffenschein führen.
  • Unterform “Transport”: Beim Transport muss die Waffe ungeladen und nicht zugriffsbereit sein (z. B. in einem verschlossenen Behältnis).

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