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Dürfen Sie als Jäger eine Kurzwaffe leihen, wenn Sie selbst keine Kurzwaffe in Ihrer Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen haben?

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Nein.

  • Das Ausleihen einer Kurzwaffe erfordert eine eigene Erwerbsberechtigung (Eintrag oder Voreintrag) in der WBK.
  • Der Jagdschein allein berechtigt nur zur Leihe von Langwaffen.

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