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Dürfen Sie als Jäger eine Kurzwaffe leihen, wenn Sie selbst keine Kurzwaffe in Ihrer Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen haben?

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Ja, sofern Sie bereits im Besitz einer Waffenbesitzkarte (WBK) sind.

  • Der Eintrag einer Kurzwaffe ist nicht erforderlich; jede vorhandene WBK genügt als Nachweis der Erwerbsberechtigung für die Leihe.
  • Der Jagdschein allein berechtigt lediglich zum vorübergehenden Erwerb von Langwaffen.

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