Welche Wildschäden fallen unter den Umfang der Ersatzpflicht?

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Schäden durch:

Schadensarten:

  • Schäden an Grundstücken
  • Schäden an zugehörigen Einrichtungen (z.B. Zäune, Bewuchs)
  • Schäden an deren Erzeugnissen (z.B. noch nicht geerntete Feldfrüchte)

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