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Was versteht man unter dem Begriff Jagdausübungsrecht?

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Das Jagdausübungsrecht ist die Befugnis, das Jagdrecht in einem bestimmten Jagdbezirk tatsächlich auszuüben. Es umfasst:

  • Hege des Wildes
  • Ausübung der Jagd (Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen)
  • Aneignung von Wild

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